[Update] „Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichen Eilverfahren“

Wenn Sie sich jetzt fragen, was ich Ihnen mit dem Titel meines Beitrags sagen will, dann geht es Ihnen ebenso wie mir, als ich die Betreffzeile des heute erhaltenen Newsletters (05.06.2020, 09:45 Uhr) vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhalten habe. Was will das BVerfG den NewsletterempfängerInnen mit diesen Worten sagen?

„Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in äußerungsrechtlichen Eilverfahren“

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